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Beratung & Kontakt

Einschreiben

Hier geht es zum sportwissenschaftlichen Propädeutikum auf Moodle: Jetzt anmelden!

 

Informationen zur Einschreibung sind unter Termine und Fristen zu finden.

Veranstaltungsangebot

Im Sommersemester 2026 werden voraussichtlich folgende Veranstaltungen angeboten:

Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
8:30 – 10:00  

09:00-10:00 Uhr

Rettungsschwimmen 

Ort: Freizeitbad Netphen

(Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Erwig)

     
10:00 – 12:00    

Sportangebote planen, durchführen, auswerten (Abschlussveranstaltung)*

(Pflicht-Veranstaltung; Lehrpersonen: Wegener, Meier)

Sportangebote planen, durchführen, auswerten (Abschlussveranstaltung)*

(Pflicht-Veranstaltung; Lehrpersonen: Wegener, Meier)

 
12:00 – 14:00  

Zielschussspiele

(Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Erwig)

Sport-Eventmanagement

(Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Wegener)

   
14:00 – 16:00  

Rückschlagspiele

(Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Meier)

Training sportmotorischer Fähigkeiten

(Pflicht-Veranstaltung; Lehrperson: Meier)

Bildung im Bewegungsfeld 'Spielen in und mit Regelstrukturen'   

(Pflicht-Veranstaltung; Lehrpersonen: Wegener)

 
16:00 – 18:00          

 

Als Kompaktveranstaltungen:

08.05. – 10.05.2026 – Kleine Spiele (Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: N. N.)

29.05. – 31.05.2026 – Fitness- und Gesundheitssport (Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Erwig)

12.06. – 14.06.2026 – Bildung in den Bewegungsfeldern 'Laufen, Springen, Werfen' sowie 'Ringen und Kämpfen' (Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Meier)

10.07. – 12.07.2026 – Fächerverbindender Unterricht mit dem Fach Sport (Wahl-Veranstaltung; Lehrperson: Wegener)

* In der Veranstaltung Sportangebote planen, durchführen, auswerten wird davon ausgegangen, dass du bereits Erfahrungen im professionellen Anleiten von Sportkursen hast. Diese Veranstaltung ist daher nur für Studierende zu empfehlen, die schon Kurse im Zertifikatsstudium absolviert haben.

Termine und Fristen

Das Absolvieren des sportwissenschaftlichen Propädeutikums ist die Voraussetzung, damit Du Dich in das Zertifikatsstudium einschreiben und an Präsenz-Veranstaltungen teilnehmen kannst. Für das Absolvieren des Propädeutikums und die anschließende Einschreibung gibt es grundsätzlich keine Frist. Wenn Du allerdings im Sommersemester 2026 Präsenz-Veranstaltungen in der Sporthalle belegen möchtest, dann musst Du möglichst vor Beginn der Belegungsphase (s. u.) das Propädeutikum bestanden haben und in das Zertifikatsstudium eingeschrieben sein. Wir empfehlen daher das Propädeutikum bis Mitte März bestanden zu haben. Den Moodle-Kurs findest Du hier (Propädeutikum Zertifikat Sport - Bildung und Training).

 

Hinweis zur Einschreibung: Wenn Du die digitale Prüfung des sportwissenschaftlichen Propädeutikums bestanden hast, wird eine Datenbank freigeschaltet. Dort musst Du deine Erklärung zur Sporttauglichkeit hochladen. Als nächstes wird eine E-Mail-Vorlage mit einem Verifizierungs-Link freigeschaltet. Diese E-Mail sendest Du an die jeweilige Ansprechperson im Studierendensekretariat, um Dich für das Zertifikatsstudium einschreiben zu lassen. Der Link zur Verifizierung ist ausschließlich für das Studierendensekretariat gedacht. Wenn Du auf den Link klickst, kommst Du direkt wieder auf der Seite des Links heraus.

Hinweis zur Veranstaltungsbelegung: Das Belegen von Veranstaltungen über unisono ist erst nach der Verbuchung des sportwissenschaftlichen Propädeutikums möglich. Dein Bestehen des Propädeutikums wird rechtzeitig vor der nächsten Belegungsphase auf unisono verbucht. Wenn Du eine schnelle Verbuchung Deiner Leistung benötigst, schreibe bitte eine E-Mail an christopher.meier@uni-siegen.de.

Die Belegungsphase startet voraussichtlich am Mittwoch, den 01.04.2026 um 13:00 Uhr und endet am Mittwoch, den 08.04.2026 um 13:00 Uhr. Die Kursplätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben: Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Kapazität, erfolgt die Zuteilung der Plätze nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist ausschließlich über unisono möglich (Zusatzangebote -> Veranstaltungen der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung -> Zertifikat Sport - Bildung und Training).

Eine Übersicht der angebotenen Veranstaltungen findest du unter Veranstaltungsangebot und auf unisono (Zusatzangebote -> Veranstaltungen der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung -> Zertifikat Sport - Bildung und Training).

Wintersemester: 31.03.

Sommersemester: 30.09.

Weitere Informationen findest Du im FAQ unter der Frage: Ich habe alle benötigten Kurse absolviert: Wie beantrage ich das Zertifikat?

Über Uns

Ziele und Inhalte des Zertifikatsstudiums Sport

Die Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung (ZB-SB) der Universität Siegen hat eine in Deutschland einzigartige Struktur. Den Studierenden aller Fachrichtungen wird neben dem Hochschulsport das Zertifikatsstudium Sport - Bildung und Training angeboten, das als Zusatzqualifikation zum Hauptstudium absolviert werden kann.

Das Zertifikatsstudium Sport  Bildung und Training zielt darauf ab, den Teilnehmenden die notwendige Handlungskompetenz zu vermitteln, die zur Planung, Durchführung und Auswertung von Sportangeboten benötigt wird (Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens). Die Lehrveranstaltungen finden in Theorie und Praxis statt. Sie thematisieren die Gestaltung von Sportangeboten aus verschiedenen Bewegungsfeldern in den Kontexten von Bildung und Training.

Möglichst viele Studierende sollen von diesem Angebot profitieren. Es ist deshalb leicht zugänglich, bietet viele Wahlmöglichkeiten und lässt sich gut an den individuellen Studienverlauf des Hauptstudiums und die damit verfolgten Ziele anpassen. Das Zertifikatsstudium Sport trägt so zur Profilierung der Studienbiographien bei und fördert als Weiterbildung das lebenslange Lernen. Weitere Informationen sind im FAQ zu finden.

Studienabschluss

Das sportwissenschaftliche Propädeutikum

Das Zertifikatsstudium startet mit einem sportwissenschaftlichen Propädeutikum, das vollständig aus digitalen Lektionen besteht und jederzeit begonnen werden kann. Eine besondere Anmeldung ist nicht erforderlich, die Anmeldung zum Moodle-Kurs ist ausreichend. Das Propädeutikum schließt mit einer digitalen Prüfung ab, deren Bestehen die Voraussetzung für den Zugang zu allen weiteren Veranstaltungen im Zertifikatsstudium Sport ist. Diese Prüfung kann bis zum Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Die Teilnahme am Propädeutikum und der Prüfung ist kostenfrei.

 

Der Pflichtbereich

Der Pflichtbereich beinhaltet drei Veranstaltungen mit Theorie-Praxis-Verknüpfungen, die in der Sporthalle stattfinden.

  • Die erste Veranstaltung greift das Bewegungsfeld des Spielens im Kontext von Bildung auf,
  • die zweite Veranstaltung fokussiert die Gestaltung von Trainingsprozessen im Sport,
  • in der dritten Veranstaltung wird die Abschlussprüfung (Lehrprobe) abgenommen.

 

Der Wahlbereich

Ablaufplan

Zur Erlangung des Zertifikats sind mindestens vier Wahl-Veranstaltungen zu belegen. Das Angebot im Wahlbereich wird an der Nachfrage bzw. an den aktuellen Weiterbildungs-Bedarfen der Studierenden ausgerichtet. Durch die Wahlmöglichkeiten können die Studierenden ihre Zusatzqualifikation individuell akzentuieren. So ist es ihnen bspw. möglich, durch eine entsprechende Kurswahl alle Inhaltsbereiche aus den Rahmenvorgaben für den Schulsport abzudecken oder studiumsbegleitend weitere Sport-Lizenzen und Abzeichen zu erlangen. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sind im Handbuch und in den Veranstaltungsbeschreibungen auf unisono zu finden. 

 

 

Erlangung der Übungsleiter*in-C-Lizenz

Die Universität Siegen kooperiert mit dem Landessportbund NRW. Diese Kooperation ermöglicht es den Studierenden, die Ausbildungsinhalte des Zertifikatsstudiums beim Landessportbund NRW anerkennen zu lassen und so die Übungsleiter*in-C-Lizenz (Breitensport) zu erhalten.

FAQ

Das Zertifikatsstudium richtet sich an Studierende aller Studiengänge der Universität Siegen. Der Zugang zu den Präsenz-Veranstaltungen in der Sporthalle ist an drei Bedingungen geknüpft: (1) den erfolgreichen Abschluss des sportwissenschaftlichen Propädeutikums, (2) eine Erklärung zur Sporttauglichkeit und (3) den Studierenden-Status (Hinweis: Die alleinige Einschreibung in das Zertifikatsstudium ist nicht möglich). Für die Veranstaltungen in der Sporthalle nicht zugelassen sind u. a. Gasthörer*innen, Vorstudierende (Brücken ins Studium), Mitarbeitende der Universität, Alumni und beurlaubte Studierende. Das Zertifikatsstudium beginnt immer mit dem sportwissenschaftlichen Propädeutikum. Voraussetzung zur Teilnahme am Propädeutikum ist ein persönlicher Zugang zur Lernplattform Moodle. Hier geht es zum sportwissenschaftlichen Propädeutikum.

Es gibt keinen Sporteignungstest. In den Veranstaltungen mit hohem Praxisanteil wird in erster Linie die Handlungskompetenz zur Gestaltung von Sportangeboten geprüft und nicht die eigene sportliche Leistungsfähigkeit. Freude an der Bewegung sollte jedoch vorhanden sein, da die Veranstaltungen im Pflicht- und Wahlbereich in der Sporthalle stattfinden, um Theorie und Praxis direkt miteinander zu verknüpfen. Dabei kann es sein, dass mal die Dozierenden und mal Kommiliton*innen die Rolle der Übungsleitung einnehmen. Bei Interesse kannst Du im Wahlbereich Kurse zur Spezialisierung auf bestimmte Bewegungsfelder und Sportarten belegen. In diesen Kursen kann es ein Ziel sein, die eigenen sportmotorischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Dazu gehört zum Beispiel das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (DRSA). Zur Teilnahme an den Veranstaltungen im Pflicht- und Wahlbereich musst Du eine Erklärung zur Sporttauglichkeit abgeben.

The certificate study program in sports is a certificate program in German. In programs in German, proficiency in German is mandatory: DSH exams level 2 or 3 (German language exam for foreign students wishing to enter a university) or an equivalent diploma is required. You can find further information here.

Das Zertifikatsstudium kann zu jedem Zeitpunkt begonnen werden. Der Einstieg erfolgt immer über das sportwissenschaftliche Propädeutikum. Es ist kostenfrei und unverbindlich. Das Propädeutikum ist eine vollständig digitale Veranstaltung mit Online-Lektionen, die jederzeit begonnen werden kann und mit einem Test abschließt. Das Bestehen dieses Tests ist die Voraussetzung, damit Du Dich in das Zertifikatsstudium einschreiben lassen und in der nächsten Belegungsphase Präsenz-Veranstaltungen belegen kannst. Hier geht es zum sportwissenschaftlichen Propädeutikum. 

Im ersten Schritt genügt die Anmeldung zum sportwissenschaftlichen Propädeutikum auf der Lernplattform moodle. Die Anmeldung ist hier möglich. Wenn Du die digitale Prüfung des sportwissenschaftlichen Propädeutikums bestanden hast, wird eine Datenbank freigeschaltet. Dort musst Du deine Erklärung zur Sporttauglichkeit hochladen. Im nächsten Schritt wird eine E-Mail-Vorlage freigeschaltet. Diese E-Mail sendest Du an die für dich zuständige Ansprechperson im Studierendensekretariat, um Dich für das Zertifikatsstudium einschreiben zu lassen. Hinweis: Der Verifizierungs-Link in der E-Mail-Vorlage ist ausschließlich für das Studierendensekretariat gedacht. Wenn Du auf den Link klickst, kommst Du direkt wieder auf der Seite des Links heraus. Ein Bewerbungsverfahren oder einen Sporteignungstest gibt es nicht.

Das sportwissenschaftliche Propädeutikum ist gebührenfrei. Der Einstieg in das Zertifikatsstudium ist also mit keinen Kosten verbunden. Die Veranstaltungen im Wahl- und Pflichtbereich sind jeweils mit einer Gebühr von 15,00 Euro versehen und per Lastschriftmandat zu entrichten. Bei Exkursionen oder besonderen Angeboten können zu der Gebühr zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise für Eintrittsgelder und Reisekosten. Die Gesamtkosten für das Zertifikatsstudium hängen davon ab, wie viele Veranstaltungen Du besuchst. Die Mindestkosten liegen bei 105,00 Euro. Informationen zum Ablauf der Bezahlung werden Dir immer zu Beginn eines Semesters per E-Mail mitgeteilt. Bei zusätzlicher Beantragung der ÜL-C-Lizenz sind Kosten in Höhe von 25,00 Euro an den Landessportbund NRW zu entrichten.

Das Belegen von Veranstaltungen ist erst nach der Einschreibung durch das Studierendensekretariat und der anschließenden Verbuchung des Propädeutikums möglich. Dein Bestehen des Propädeutikums verbuchen wir Dir rechtzeitig vor der nächsten Belegungsphase in unisono. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen ist dann während der Belegungsphase des Zertifikatsstudiums über unisono möglich (Zusatzangebote -> Veranstaltungen der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung -> Zertifikat Sport - Bildung und Training). Bei der Anmeldung gilt das Windhundprinzip: Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Mit der Belegung wird auch die Gebühr für den Kursplatz fällig (siehe Frage: Was kostet das Zertifikatsstudium?). Informationen zum Veranstaltungsangebot und zur Belegungsphase findest Du unter Termine und Fristen.

Das Zertifikat Sport – Bildung und Training dokumentiert, dass Kompetenzen erworben wurden, die zur Planung, Durchführung und Auswertung von Sportangeboten in den Kontexten Bildung und Training befähigen. Sportangebote, die im Kontext von Bildung stehen, erscheinen insbesondere in der Schule relevant. Dazu gehören zum Beispiel die Erteilung von Vertretungsunterricht im Fach Sport, fächerverbindendes Unterrichten unter der Beteiligung des Fachs Sport, Sport im Ganztagsprogramm, die Bewegte Schule sowie sportbezogene Wandertage und Sportfeste. Des Weiteren findet sich der Bildungskontext in Sportvereinen, zum Beispiel in Kindersportschulen oder in der Erwachsenenbildung sowie bspw. bei Sportangeboten in der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Soziale Arbeit). Sportangebote, die im Kontext von Training stehen, finden sich in Sportvereinen, wie auch im Betriebssport, bei kommerziellen Sportorganisationen (z. B. Fitnessstudio, Ballschule, Sport-Tourismus) und im Schulsport (kompensatorischer Sport, Talentförderung, Sport-Wettbewerbe). Beim Trainingskontext geht es hauptsächlich um (breiten-)sportliche Leistung und um Fitness im Freizeit- und Gesundheitssport. Zu solchen Sportangeboten gehören neben Trainingseinheiten auch sportliche Wettbewerbe und Sportevents.

Die Lehrveranstaltungen im Zertifikatsstudium finden in Theorie und Praxis statt. Sie thematisieren die Gestaltung von Sportangeboten aus verschiedenen Bewegungsfeldern in den Kontexten von Bildung und Training. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen findest Du im Handbuch und in den Veranstaltungsbeschreibungen in unisono.

Das Zertifikatsstudium qualifiziert für Tätigkeiten im Bereich des Sports, jedoch wird keine Lehrbefähigung für das Fach Sport erteilt. Es ist kein gleichwertiger Ersatz für das Lehramtsstudium im Fach Sport. Bei dem Zertifikatsstudium Sport – Bildung und Training handelt es sich um eine Zusatzqualifikation, die eine sinnvolle Ergänzung der Kompetenzen für einen erfolgreichen Berufseinstieg darstellt. Für angehende Lehrkräfte eröffnet das Zertifikat insbesondere Einsatzmöglichkeiten in außerunterrichtlichen Sport- und Bewegungsangeboten der Schule (zum Beispiel im Ganztag oder der Bewegten Schule) und dem Vertretungs- und fächerübergreifenden Unterricht. Ob darüber hinaus ein Einsatz als Lehrkraft im Fach Sport ohne Lehrbefähigung möglich ist, entscheiden die Schulleitungen und Bezirksregierungen auf Grundlage ministerialer Erlasse (siehe zum Beispiel hier für NRW). Die Universität Siegen bietet ein Lehramtsstudium im Fach Sport in Kooperation mit der Deutschen Sporthochschule Köln an. Bei Interesse kannst Du Dich an die Zentrale Studienberatung wenden.

Das Zertifikatsstudium umfasst insgesamt mindestens acht Veranstaltungen mit jeweils 2 SWS sowie den Nachweis über den Lehrgang zur Ersten Hilfe und die Hospitation von zwei Einheiten in unterschiedlichen Sportangeboten. Regelmäßig absolvieren Studierende das Programm in drei bis vier Semestern. Die Veranstaltungen des Zertifikatsstudiums finden in der Regel als Präsenzveranstaltungen in der Vorlesungszeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr statt.

Das Zertifikatsstudium ist grundsätzlich unbefristet. Solange also eine Immatrikulation in einem Bachelor- oder Masterstudiengang an der Universität Siegen besteht, kannst Du Veranstaltungen des Zertifikatsstudiums besuchen.

In jeder Veranstaltung des Zertifikatsstudiums sind maximal zwei Fehltermine erlaubt. Bei Kompaktveranstaltungen sind grundsätzlich keine Fehlzeiten zulässig.

Nein, die Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Wenn Du eine andere Veranstaltung belegen möchtest, dann musst Du diese weitere Veranstaltung zusätzlich buchen und den Kursplatz in der ersten Veranstaltung verfallen lassen. Beachte dabei die Belegungsfristen.

Nein, die Buchungen sind grundsätzlich verbindlich. Wenn Du eine andere Veranstaltung belegen möchtest, dann musst Du diese weitere Veranstaltung zusätzlich buchen und den Kursplatz in der ersten Veranstaltung verfallen lassen. Beachte dabei die Belegungsfristen.

Nein, die Gebühren können grundsätzlich nicht erstattet werden. Einzige Ausnahme: Du hast Dich nach der Buchung verletzt und kannst die Veranstaltung deshalb nicht erfolgreich abschließen. Schreibe in diesem Fall eine E-Mail an christopher.meier@uni-siegen.de.

Wenn Du bei einer Veranstaltung an einem Termin nicht anwesend sein kannst, dann melde Dich bitte per E-Mail bei der Lehrperson ab und erkundige Dich selbstständig bei anderen Teilnehmenden über die versäumten Inhalte. Speziell wenn es sich um den ersten Termin im Semester handelt, musst Du damit rechnen, dass Du bei der Verteilung von zum Beispiel Themen und Terminen für die Studienleistung zugeordnet wirst und insofern Deine Präferenzen leider nicht berücksichtigt werden können. Beachte, dass bei Kompaktveranstaltungen grundsätzlich keine Fehlzeiten zulässig sind.

Die Veranstaltungen finden auf dem AR-Campus statt. Die Sporthallen sind in den Gebäuden E und S zu finden.   

Um das Zertifikat zu erhalten, musst Du grundsätzlich zwei Prüfungen bestehen. Die erste Prüfung schließt das Propädeutikum ab. Es handelt sich um einen open-book Multiple-Choice-Test, der vollständig digital abläuft (Dauer ca. 60 min). Das Bestehen dieses Tests ist die Voraussetzung für den Zugang zu allen weiteren Veranstaltungen im Zertifikatsstudium. Der Test kann bis zum Bestehen beliebig oft wiederholt werden. Bei der zweiten Prüfung handelt es sich um eine Lehrprobe, die in der Abschlussveranstaltung Sportangebote planen, durchführen, auswerten abzulegen ist. Die Lehrprobe besteht aus der schriftlichen Planung, der praktischen Durchführung, einer kollegialen Beratung und der mündlichen Reflexion eines Sportangebots. Eine nicht bestandene Lehrprobe kann zweimal wiederholt werden. In allen anderen Veranstaltungen ist neben der aktiven Teilnahme eine Studienleistung zu erbringen. Die Erbringungsform und der Umfang werden jeweils zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Nicht bestandene Studienleistungen sind unbeschränkt wiederholbar.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Nicht-Erbringung von Leistungen sind in §6 der Studienordnung zu finden. Kannst Du eine Leistung nicht erbringen, musst Du die zuständige Lehrperson unverzüglich informieren und ihr die Nicht-Erbringung schriftlich begründen (z. B. durch die Vorlage eines Attests). Bei Anerkennung des Grunds wird die Prüfung nicht als Fehlversuch gewertet. Beachte unbedingt, dass eine Wiederholung der Leistung in der Regel nicht im gleichen Semester möglich ist.

Nein, bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung wird Dir die Leistung nach dem Ende der Vorlesungszeit automatisch verbucht.

Für das Zertifikatsstudium können nur Veranstaltungen anerkannt werden, die der Stufe 6 des Deutschen Qualitätsrahmens entsprechen. Das entspricht dem Niveau eines Hochschulstudiums. Anerkennungen sind nur für den Wahlbereich möglich. Unabhängig von bereits anderweitig erworbenen Leistungsnachweisen müssen die Veranstaltungen aus dem Pflichtbereich sowie das Propädeutikum vollständig im Rahmen des Zertifikatsstudiums absolviert werden. Hier sind Anerkennungen generell nicht möglich, da mit diesen Veranstaltungen nicht nur die Identität des Zertifikats verbunden ist, sondern auch die weitere Anerkennung für die Übungsleiter*in-C-Lizenz. Grundsätzlich nicht anerkannt werden Qualifikationen aus dem organisierten Sport und von privaten Weiterbildungseinrichtungen. Möglich ist die Anerkennung eines universitären (Sport-) Studiums. Bei FH-Veranstaltungen ist im Einzelfall das Niveau zu prüfen.

Zur Erbringung der Hospitationsleistung hast du zwei verschiedene Möglichkeiten:

Möglichkeit 1
Die Hospitation erfolgt in zwei unterschiedlichen Sportangeboten deiner Wahl (z. B. Sportunterricht, Vereinssport, Hochschulsport, Kurs im Fitnessstudio) mit je mindestens 45 Minuten Dauer. Die beiden Sportangebote müssen sich entweder in der beobachteten Sportart oder in der beobachteten Sportgruppe deutlich voneinander unterscheiden. Du darfst selbst nicht regelmäßig das Sportangebot leiten oder an dem Sportangebot teilnehmen.
Möglichkeit 1 kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Es wird jedoch empfohlen, die Hospitation erst anzugehen, wenn bereits einige Veranstaltungen im Zertifikatsstudium besucht wurden. Es soll bei der Hospitation darum gehen, das Vorgehen anderer Übungsleiter*innen außerhalb des geschützten Rahmens des Zertifikatsstudiums anzuschauen und mit Theoriebezug zu reflektieren.
Der Nachweis über die Hospitation ist innerhalb der Abschlussveranstaltung Sportangebote planen, durchführen, auswerten anhand eines Hospitationsberichts vorzulegen. Eine Vorlage für den Hospitationsbericht findest Du unter Formulare.

Möglichkeit 2
Bei Möglichkeit 2 dient die Hospitation der Vorbereitung Deiner Lehrprobe in der Abschlussveranstaltung Sportangebote planen, durchführen, auswerten. Dazu hospitierst Du bei einem Sportangebot mit Bezug zum Thema deiner Lehrprobe, führst im Anschluss ein Gespräch mit der Lehrperson und fertigst einen Hospitationsbericht an. Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit erhältst du in der Abschlussveranstaltung.

Die Hospitation kann bei allen Organisationen absolviert werden, die Sportangebote durchführen (z. B. Sportunterricht, Vereinssport, Hochschulsport, Kurs im Fitnessstudio). Diese Vereine freuen sich beispielsweise über Deine Kontaktaufnahme:

Organisation Ansprechperson Kontakt
Sportfreunde Siegen Ann-Kathrin Harrer (Leiterin der Geschäftsstelle) ann-kathrin.harrer@sportfreunde-siegen.de
JSG Dreis-Tiefenbach-Bürbach Frederic Lenßen frederic.lenssen@web.de
TSV Weisstal Tobias Schmidt (Jugendabteilung) tobias.schmidt@tsv-weisstal.de

Der Lehrgang zur Ersten Hilfe muss gemäß den ‚Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfolgen. Deshalb kommen nur Lehrgänge der folgenden Hilfsorganisationen in Betracht: Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH), Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD). Die Bescheinigung über den Erste-Hilfe-Lehrgang ist bei der Beantragung des Zertifikats in digitaler Form per E-Mail einzureichen (siehe nachfolgende Frage). Der Nachweis darf bei Beantragung der Zertifikatsausstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Grundsätzlich ist die Beantragung erst möglich, wenn Du das Zertifikatsstudium Sport – Bildung und Training gemäß § 5 der Studienordnung erfolgreich abgeschlossen hast. Beachte zudem unbedingt die Fristen: 31.03. für das Wintersemester und 30.09. für das Sommersemester. 
Zur Beantragung des Zertifikats genügt eine formlose E-Mail an Dr. Christopher Meier mit folgenden Informationen:
1) Bitte um Ausstellung des Zertifikats
2) Erste-Hilfe-Bescheinigung als PDF-Datei (nicht älter als 2 Jahre und nur von einer der anerkannten Hilfsorganisationen)
3) Aktuelle Anschrift, an die das Zertifikat zugestellt werden soll.

Falls Du gleichzeitig die ÜL-C-Lizenz beantragen möchtest, musst Du der E-Mail folgende Informationen/Dokumente zusätzlich beizufügen: 
4) Ausgefülltes Bestätigungsschreiben als PDF-Datei 
5) Unterschriebener und digitalisierter Ehrenkodex als PDF-Datei 
6) Einverständnis, dass die im Bestätigungsschreiben angegebenen Daten an den Landessportbund NRW zur Ausstellung der ÜL-C-Lizenz weitergeleitet werden dürfen.
7) Angabe, ob eine Mitgliedschaft in einem Sportverein besteht. Falls ja: Nennung des Vereins. 

Zur Beantragung der ÜL-C-Lizenz musst Du zusätzlich die nachfolgenden Schritte erledigen:
Schritt 1: Ein persönliches Kundenkonto auf www.meinsportnetz.nrw einrichten
Schritt 2: Den angelegten Lizenzkurs über diesen Link buchen und bezahlen (Hinweise: Für den Erwerb der ÜL-C-Lizenz ist ein Betrag von 25,00 Euro an den Landessportbund NRW zu entrichten. Der hinterlegte Termin bei der Buchung ist systemseitig notwendig und muss nicht besucht werden.) 

Nein, die Beantragung der ÜL-C-Lizenz ist optional und hat keinen Einfluss auf den Abschluss des Zertifikatsstudiums.

Ja, sobald Du Dein Zertifikat beantragst, wirst Du automatisch zum Ende des Semesters, in dem Du das Zertifikat beantragt hast, aus dem Zertifikatsstudium exmatrikuliert.

Ja, nach dem Erhalt des Zertifikats kannst Du weitere Veranstaltungen belegen, solange weiterhin eine Immatrikulation an der Universität Siegen besteht. Die Belegung weiterer Veranstaltungen ist jedoch nur möglich, wenn in diesen Veranstaltungen nach dem Ende der Belegungsphase noch freie Restplätze zur Verfügung stehen. Die Vergabe der Restplätze erfolgt nicht über unisono. Bei Interesse an freien Restplätzen musst Du eine E-Mail mit Deinen Veranstaltungswünschen an christopher.meier@uni-siegen.de senden. Falls es noch freie Plätze gibt, wirst Du nach dem Ende der Belegungsphase zugelassen. Im Anschluss an die Leistungsverbuchung kannst Du Dir über unisono eigenständig eine neue Leistungsübersicht (Transcript) erstellen. Eine erneute Zertifikatsausstellung erfolgt jedoch nicht.

Möglichst viele Studierende sollen vom Angebot des Zertifikatsstudium profitieren. Es ist deshalb leicht zugänglich, bietet viele Wahlmöglichkeiten und lässt sich flexibel an den individuellen Studienverlauf des Hauptstudiums und die damit verfolgten Ziele anpassen. Die Veranstaltungen können semesterweise belegt und bezahlt werden. Es gibt keine zeitliche Befristung zur Absolvierung des Programms während des Studiums. Die Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung möchte das Zertifikatsstudium möglichst barrierefrei anbieten. Sollten trotzdem Barrieren auftreten, werden wir uns unverzüglich um geeignete Lösungen bemühen. In den Veranstaltungen wird der Umgang mit Diversity thematisiert. Vielfalt ist im Sport ein relevantes Thema, das nicht nur abstrakt verhandelt, sondern in den Veranstaltungen unmittelbar erlebbar wird. Es gibt keinen Sporteignungstest. Studierende, die am Zertifikatsstudium teilnehmen möchten, müssen nur ihre Sporttauglichkeit erklären. Im Zertifikatstudium finden keine Prüfungen statt, in denen eine herausragende sportmotorische Leistungsfähigkeit gefordert wird. Die Veranstaltungen dienen in erster Linie ausdrücklich nicht der Erweiterung der eigenen sportmotorischen Leistungsfähigkeit, sondern dem Kompetenzerwerb zur Gestaltung von Sportangeboten.

Zum Recherchieren von sportwissenschaftlicher Literatur eignet sich das Portal des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Die aktuelle sportwissenschaftliche Literatur der Universität Siegen befindet sich in der Hauptbibliothek auf dem AR-Campus auf der Ebene 2.                             

Bei Fragen, Problemen oder Anregungen zum Zertifikatsstudium Sport – Bildung und Training steht Dr. Christopher Meier gerne zur Verfügung: christopher.meier@uni-siegen.de, Tel.: 0271/740-4554, Raum: AR-E 9.2.31

Bei einem Unfall ist unbedingt die verantwortliche Lehrperson zu informieren. Gemeinsam muss dieses Online-Formular zur Dokumentation der geleisteten Erste Hilfe ausgefüllt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 24 (6) DVUG).
Des Weiteren wird für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen empfohlen, den Unfall beim Studierendensekretariat zu melden. Dazu sind diese zwei Dokumente ausgefüllt und in digitalisierter Form per E-Mail bei der zuständigen Stelle im Studierendensekretariat einzureichen:
1. Bestätigung der Lehrperson
2. Unfallanzeige
Bei Fragen steht das Studierendensekretariat der Universität zur Verfügung. 

Gegen Entscheidungen, die sich auf Leistungsnachweise im Zertifikatsstudium beziehen, kann der Prüfling innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung einlegen (siehe § 5(8) und § 6(2) der Studienordnung). Für Beschwerden ist die Leitung des Zertifikatsstudiengangs zu kontaktieren, Dr. Christopher Meier: christopher.meier@uni-siegen.de, Tel.: 0271/740-4554, Raum: AR-E 9.2.31

Die Studienordnung ist auf dieser Seite verfügbar.

Alle Neuigkeiten (z. B. Stellenausschreibungen, zusätzliche Veranstaltungen und Angebote) zum Zertifikatsstudium werden über den Newsletter mitgeteilt. Eine Anmeldung ist hier möglich.

Studienordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit

§ 2 Studienvoraussetzungen

§ 3 Beginn und Umfang des Zertifikatsstudiums

§ 4 Studieninhalte und –ziele

§ 5 Aufbau des Zertifikatsstudiengangs und Leistungsnachweise

§ 6 Rücktritt und Täuschung

§ 7 Abschluss und Zertifikat

§ 8 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen


 


§ 1

Geltungsbereich und Zuständigkeit

(1)   Diese Studienordnung regelt und erläutert Ziele, Inhalte, Struktur und Anforderungen des transdisziplinären Studienangebots der Universität Siegen mit dem Abschlusszertifikat Sport – Bildung und Training.

(2)   Die Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung an der Universität Siegen organisiert das Veranstaltungsprogramm, stellt das Veranstaltungsverzeichnis zusammen, berät die Studierenden und bereitet die Zertifikatsausstellung vor.

§ 2

Studienvoraussetzungen

(1)   Das Zertifikatsstudium richtet sich an Studierende aller Studiengänge aller Fakultäten der Universität Siegen.

(2)   Die Bewerbung für die Veranstaltungen des Zertifikatsstudiums erfolgt über die Website des Zertifikatsstudiengangs. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Kapazität, erfolgt die Zuteilung der Plätze nach der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen.

(3)   Die Veranstaltungen im Wahl- und Pflichtbereich sind jeweils mit einer Gebühr versehen. Der Betrag muss bei der Anmeldung, spätestens vor Beginn der Veranstaltung beglichen sein. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Gebühr dient der geringfügigen Deckung der operativen Kosten, die der Universität durch das Angebot des Zertifikatstudiums entstehen. Die Gebühr beträgt 15 Euro je 2 SWS Lehrveranstaltung. Bei Exkursionen können zu der Gebühr zusätzliche Kosten anfallen, beispielsweise für Eintrittsgelder und Reisekosten.

(4)   Studierende müssen mit Übertritt in den Wahl- und Pflichtbereich des Zertifikatsstudiengangs eine Erklärung zur Sporttauglichkeit abgeben. Näheres zur Sporttauglichkeitserklärung wird auf der Webseite des Zertifikatsstudiengangs bekannt gegeben.

§ 3

Beginn und Umfang des Zertifikatsstudiums

(1)     Das Zertifikatsstudium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester begonnen werden.

(2)   Das Zertifikatsstudium umfasst insgesamt mindestens acht Veranstaltungen mit jeweils 2 SWS sowie den Nachweis über den Lehrgang zur Ersten Hilfe und die Hospitation von zwei Einheiten in unterschiedlichen Sportangeboten.

§ 4

Studieninhalte und -ziele

Das Zertifikatsstudium zielt darauf ab, den Teilnehmenden die notwendige Handlungskompetenz zu vermitteln, die zur Planung, Durchführung und Auswertung von Sportangeboten benötigt wird (Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens). Handlungskompetenz umfasst Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.

Die Lehrveranstaltungen im Zertifikatsstudium finden in Theorie und Praxis statt. Sie thematisieren die Gestaltung von Sportangeboten aus verschiedenen Bewegungsfeldern in den Kontexten von Bildung und Training.

§ 5

Aufbau des Zertifikatsstudiengangs und Leistungsnachweise

(1)   Das Zertifikatsstudium gliedert sich in drei Bereiche: Propädeutikum, Pflicht- und Wahlbereich.

1. Propädeutikum

Das Zertifikatsstudium beginnt mit einem sportwissenschaftlichen Propädeutikum. Der zeitliche Umfang der Veranstaltung beträgt insgesamt 2 SWS.

2. Pflichtbereich

Der Pflichtbereich beinhaltet drei Veranstaltungen mit Theorie-Praxis-Verknüpfungen mit insgesamt 6 SWS sowie den Nachweis über den Lehrgang zur Ersten Hilfe und die Hospitation von zwei Einheiten in unterschiedlichen Sportangeboten.

3. Wahlbereich

Zur Erlangung des Zertifikats sind mindestens vier Wahl-Veranstaltungen mit jeweils 2 SWS zu belegen. Die Veranstaltungen fokussieren auf Bildung und Training im Sport in Theorie und Praxis.

(2)   Das Propädeutikum wird mit einem Multiple-Choice-Test (Dauer 60 min) abgeschlossen. Das Bestehen dieses Tests ist die Voraussetzung für den Zugang zu allen weiteren Veranstaltungen im Zertifikatsstudium. Der Test kann bis zum Bestehen beliebig oft wiederholt werden.

(3)   Das Bestehen einer Veranstaltung aus dem Pflicht- und Wahlbereich setzt in der Regel neben der regelmäßigen und aktiven Teilnahme (max. 2 Fehltermine) die Erbringung einer Studienleistung in schriftlicher, mündlicher oder praktisch-gestalterischer Form voraus. Die Erbringungsform und der Umfang werden jeweils zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Nicht bestandene Studienleistungen sind unbeschränkt wiederholbar. In der Regel findet die Wiederholung nicht im selben Semester statt.

(4)   Der Lehrgang zur Ersten Hilfe muss gemäß den ‚Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe‘ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe erfolgen. Der Nachweis darf bei Beantragung der Zertifikatsausstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

(5)   Die Hospitation erfolgt in zwei unterschiedlichen Sportangeboten mit je mindestens 45 Minuten Dauer. Sie ist mit dem Antritt zur Lehrprobe anhand eines Hospitationsberichts nachzuweisen. Der Umfang des Hospitationsberichts wird im Propädeutikum bekanntgegeben.

(6)   Für die Beantragung des Zertifikats Sport – Bildung und Training ist ein ausreichender Kompetenzerwerb nachzuweisen. Dies erfolgt anhand einer Lehrprobe in der dafür vorgesehenen Veranstaltung des Pflichtbereichs. Die Lehrprobe besteht aus der schriftlichen Planung, der praktischen Durchführung, einer kollegialen Beratung und der mündlichen Reflexion eines Sportangebots. Die Lehrprobe gilt als bestanden, wenn die erbrachte Leistung einen ausreichenden Kompetenzerwerb nach § 4 annehmen lässt. Form, Umfang und Bewertungskriterien der Prüfungsleistung werden von der Lehrperson, die die Prüfungsleistung abnimmt, zu Beginn der Veranstaltung spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben. Eine nicht bestandene Lehrprobe kann zweimal wiederholt werden. In der Regel findet die Wiederholung nicht im selben Semester statt.

(7)   Die nach den Absätzen 2, 3, 5 und 6 zu erbringenden Leistungen werden von den jeweiligen Prüferinnen oder Prüfern mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Prüferin oder Prüfer ist jeweils die Lehrperson der zugrundeliegenden Veranstaltung. Prüferin oder Prüfer des Hospitationsberichts ist die oder der Lehrende der Veranstaltung nach Absatz 6 Satz 2.    

(8)   Über Widersprüche gegen die Bewertung von nach den Absätze 2, 3, 5 und 6 zu erbringenden Leistungen entscheiden die hauptamtlich Lehrenden der Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung entscheiden mit einfacher Mehrheit.

§ 6

Rücktritt und Täuschung

(1)   Eine Leistung gilt als mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn der Prüfling einen Prüfungstermin oder einen festgesetzten Termin für die Erbringung ohne wichtigen Grund versäumt oder wenn er nach Beginn der Erbringung der Leistung ohne wichtigen Grund zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine Leistung nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

(2)   Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte wichtige Grund muss der für die Prüfung zuständigen Lehrperson unverzüglich, in der Regel spätestens innerhalb von drei Werktagen (Eingang oder Poststempel) schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Werden die Gründe anerkannt, so wird dies dem Prüfling mitgeteilt. Werden die Gründe nicht anerkannt, wird die Leistung mit „nicht bestanden“ bewertet. Über die Anerkennung entscheidet die für die Prüfung zuständige Lehrperson. Gegen die Entscheidung kann der Prüfling innerhalb von einem Monat Widerspruch bei der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung einlegen. Über den Widerspruch entscheiden die hauptamtlich Lehrenden der Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung mit einfacher Mehrheit.

(3)   Versucht der Prüfling das Ergebnis seiner Leistung durch Täuschung, z.B. die Benutzung bzw. das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel oder die Einreichung eines Plagiats, zu beeinflussen, gilt die betreffende Leistung als mit „nicht bestanden“ bewertet. Die tatsächliche Feststellung des Sachverhalts wird bei mündlichen Leistungen von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer, bei schriftlichen oder praktischen Leistungen von der jeweiligen Prüferin oder Aufsichtführenden oder dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden getroffen und aktenkundig gemacht. Die Entscheidung, ob eine Täuschung vorliegt, treffen die hauptamtlich Lehrenden der Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung mit einfacher Mehrheit, nach vorheriger Anhörung der Betroffenen.

 

§ 7

Abschluss und Zertifikat

(1)   Studierende, die gemäß § 5 das Studienprogramm erfolgreich abgeschlossen und die erforderlichen Nachweise vorgelegt haben, erhalten auf Antrag an die Zentrale Betriebseinheit Sport und Bewegung das Zertifikat Sport – Bildung und Training. Es bescheinigt den erfolgreichen Kompetenzerwerb. Sollten nach der Ausstellung des Zertifikats weitere Kurse belegt werden, so wird die Teilnahme in Form eines Transcripts bescheinigt; eine neuerliche Zertifikatsausstellung erfolgt jedoch nicht.

(2)   Das Zertifikat wird von der Zentralen Betriebseinheit Sport und Bewegung erstellt und von der Prorektorin oder dem Prorektor für Bildung sowie von der Rektorin oder dem Rektor unterzeichnet.

§ 8

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.

(2) Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Siegen veröffentlicht.

(3) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die zum Erwerb des Zertifikats erstmalig ab dem Wintersemester 2021/2022 nach § 5 Lehrveranstaltung absolvieren und Leistungen ablegen. Studierende, die bereits Lehrveranstaltungen zur Erlangung des Zertifikats „Sport und Bewegung“ absolviert haben, können noch bis einschließlich Wintersemester 2022/23 weitere Veranstaltungen und Leistungen zur Erlangung des Zertifikats nach der „Studienbestimmung zum Erwerb von Zertifikaten m Bereich Sport und Bewegung an der Universität - Gesamthochschule Siegen vom 1. Oktober 1999“ (Amtliche Mitteilung 17/1999) absolvieren.

(4) Die „Studienbestimmung zum Erwerb von Zertifikaten im Bereich Sport und Bewegung an der Universität - Gesamthochschule Siegen vom 1. Oktober 1999“ (Amtliche Mitteilung 17/1999) tritt am 1. März 2023 außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats vom 17. November 2021. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 12 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG NRW) eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften des Hochschulgesetzes oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
1. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
2. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet,
3. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder
4. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses
nicht hingewiesen worden.

Siegen, den 24. November 2021 Der Rektor
gez.
(Universitätsprofessor Dr. Holger Burckhart)


Die offizielle Studienordnung zum Download:

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