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Kernfrage: Handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um freie Mitarbeit oder ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis?

Die Vergabe eines Werk- oder Honorarvertrages unterliegt einer Vielzahl von Vorbedingungen. Um festzustellen, ob ein Werkvertrag oder ein Honorarvertrag für Ihr Vorhaben die geeignete Vertragsform darstellt, können Sie die nachfolgenden Fragen im Rahmen einer unverbindlichen Vorprüfung beantworten. Auf diesem Weg kann unnötiger Arbeitsaufwand von vornherein ausgeschlossen werden. Ebenso enthält der Fragenkatalog sinnvolle Erläuterungen, um die Gründe für die Vergabe eines Werkvertrags (oder deren Ausschluss) für Sie transparent zu machen.

 

Welche der folgenden Merkmale sind erfüllt?

  • Unabhängigkeit vom Auftraggeber (freie Entscheidungsgewalt im Bezug auf Auftragsannahme), Selbstständigkeit
  • Keine Weisungsgebundenheit - Es werden nur Eckunkte im Rahmen der Vertragsgestaltung festgelegt.
  • freie Arbeitszeitgestaltung
  • Keine Eingliederung in die betriebliche Organisation des Auftraggebers, d.h. Nutzung der Infrastruktur (Mail,Telefon,Arbeitsmittel)
  • Kein zugewiesener Arbeitsplatz
  • Tragen des Unternehmerrisikos und die Kosten der Arbeitsausführung.
  • projektbezogene Vergütung (Stundenhonorar), keine Leistung > keine Vergütung
  • Beispiel: Erstellung eines Gutachtens oder einer Übersetzung, Beratungsleistungen sowie reine Dienstleistungen

 

  • Der Auftragnehmer schuldet die reine Tätigkeit ohne Rücksicht auf den mit der Tätigkeit bezweckten Erfolg
  • Weisungsgebundenheit bzgl. Ort, Zeit und Inhalt der Leistungsausführung
  • Plflicht zur Aufttragsannahme
  • Eingliederung in den Betrieb und die betriebliche Organisation: Überlassung Büro, Arbeitsmittel und Geräte, Gleichbehandlung zu Mitarbeitern
  • Vergütung nach Zeiträumen bemessen (nicht abhängig vom Arbeitsergebnis)
  • Pflicht zur Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen

 

Ansprechpersonen

Sandra Schade

Mitarbeiter*in

Kontakt

sandra.schade@zv.uni-siegen.de
+49 271 740-4403
AR-NA 102
Adolf-Reichwein-Str. 2a

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