Die wichtigsten Informationen
zur Bewerbung und zum Studieneignungstest
Für die Bewerbung zum Wintersemester öffnet das Bewerbungsportal normalerweise am 1. Juni. Um am Auswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Bewerbung bis 15. Juli erforderlich
Die Bewerbung erfolgt über das Portal Unisono. Um sich zu bewerben erstelle bitte im ersten Schritt hier einen Bewerberzugang. An die im Registrierungsprozess angegebene E-Mail-Adresse erhalten Studierende ihre Zugangsdaten zum Bewerbungsportal. Im zweiten Schritt findest du unter "Online-Bewerbung" den MSc-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, für den du dich dann bewerben kannst. Zeugnisse können bis zum 30.09 beim Studierendensekretariat nachgereicht werden (Ausschlussfrist).
Seit dem WS23/24 bezieht die Universität Siegen bei der Bewerbung zusätzlich das Ergebnis eines lokalen Studieneignungstests ein. Alle Details findest du hier.
Zugangsvoraussetzungen
Zugelassen werden kann, wer
a) den akademischen Grad eines „Bachelor of Science“ in Psychologie (Erwerb von 180 LP), an einer in- oder ausländischen Hochschule oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss erworben hat, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde, oder ein gleichwertiger in- oder ausländischer Abschluss, deren Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG und der PsychThApprO entsprechen, und zwar mit einer Gesamtnote von „gut“ (2,5) oder besser oder
b) zum Zeitpunkt der Bewerbung wenigstens 144 Leistungspunkte erbracht hat (Gesamtnote von „gut“ (2,5) oder besser). Ferner muss auf den Bewerbungsunterlagen die Durchschnittsnote vermerkt sein. Der Nachweis der Durchschnittsnote (bzw. das Transcript of Records) darf zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als 3 Monate sein.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grundlage eines noch nicht abgeschlossenen Bachelors bewerben werden im Übrigen vorläufig zum Studium zugelassen und können den Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss für das Wintersemester bis zum 30. September nachreichen. Die vorläufige Zulassung erlischt, wenn das Abschlusszeugnis (i. d. R. das Bachelorzeugnis oder ein Äquivalent) nicht bis zu diesem Termin im Studierendensekretariat vorgelegt wird.
Und:
c) Kompetenzen in psychologischen Modulen im Umfang von mind. 120 LP nachweisen kann, welche in folgenden Bereichen nachgewiesen werden müssen:
- berufspraktische Einsätze (mind. 19 LP), welche in einem berufsbezogenen Praktikum (mind. 13 LP) und einem empirisch-wissenschaftlichen (experimental-psychologischen) Praktikum (mind. 6 LP) absolviert wurden,
- Modul/e mit Prüfungsleistung in Statistik bzw. Psychologischer Methodenlehre (mind. 15 LP),
- Modul/e mit Prüfungsleistung in Psychologischer Diagnostik (mind. 12 LP),
- Module (mind. 25 LP insgesamt) in den folgenden psychologischen Grundlagenfächern: Allgemeine Psychologie, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle bzw. Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie,
- Modul/e mit Prüfungsleistung in der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, inkl. Störungslehre (mind. 8 LP), Verfahrenslehre (mind. 8 LP), präventive/rehabilitative Konzepte (mind. 2 LP), und Berufsethik (mind. 2 LP),
- Modul/e zu Grundlagen der angewandten Pädagogik (mind. 4 LP), der Medizin (mind. 4 LP), der Pharmakologie (mind. 2 LP).
Und:
d) eine empirische Bachelorarbeit verfasst hat.
Auswahlverfahren
Das Masterstudium ist zulassungsbeschränkt. Als Auswahlverfahren ist ein Bewerbungsverfahren auf schriftlicher Grundlage vorgesehen.
Folgende Kriterien werden bei der Auswahl berücksichtigt:
a) Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses (normalerweise der Bachelorabschluss in Psychologie) oder eines vergleichbaren Abschlusses sowie
b) eine gewichtete Anzahl an erworbenen Leistungspunkten in den psychologischen Grundlagen-Modulen (Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II, Biologische Psychologie, Entwicklungspsychologie, Differentielle Psychologie bzw. Persönlichkeitspsychologie, Sozialpsychologie) während des Bachelorstudiums.
Ab dem Wintersemester 2023/24 wird das Ergebnis eines lokalen Studieneignungstests bei der Bewerbung berücksichtigt.
Ab dem WS23/24 bietet die Universität Siegen gegebenenfalls jährlich einen lokalen Studieneignungstest an, der bei der Bewerbung zusätzlich berücksichtigt wird. Dabei handelt es sich nicht um den deutschlandweiten Studieneignungstest für den Bachelor Psychologie. Weitere Details findest du in der Ordnung zur Änderung der Satzung zum Auswahlverfahren für den Master Psychologie.
Das Testergebnis geht additiv zu 45% in die Gesamtpunktzahl zur Feststellung der Rangreihenfolge ein, 55% ergeben sich aus den gebildeten Gesamtpunkten (Notenpunkte gemäß Anlage 1 + Creditgewichtpunkte gemäß Anlage 2). Aufgrund des additiven Charakters des Tests kann eine Teilnahme das Ergebnis lediglich verbessern. Der Test erfordert eine verbindliche Anmeldung und eine Teilnahme ist nur nach Einladung möglich. Die Teilnahme am Test ist nicht mit dem Anrecht auf einen Studienplatz verbunden und beinhaltet nicht die Prüfung der besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium.
Die weiteren Formalitäten und Fristen für die Bewerbung gelten weiterhin.
Angaben zum Testinhalt
Allgemeine Studierfähigkeit:
- 25 Fragen zum numerischen Schlussfolgern
- 30 Fragen zum figuralen Schlussfolgern
Fachspezifisches Wissen zu einzelnen Inhaltsbereichen:
- 15 Fragen zu den Inhaltsbereichen Sozialpsychologie, Entwicklungspsychologie, Allgemeine Psychologie, Differentielle Psychologie
- 15 Fragen zu Psychologischen Forschungsmethoden
- 10 Fragen zu Statistik
- 10 Fragen zur Psychologischen Diagnostik
Dauer: 90 Minuten
Weitere Angaben zum Test werden hier veröffentlicht, sobald sie feststehen.
Nähere Angaben finden sich in der Auswahlsatzung.