Die wichtigsten Informationen
zur Masterarbeit
In ihrer Masterarbeit führen die Studierenden in der Regel eine empirische Studie zu einer psychologischen Fragestellung durch, die vollständig bearbeitet und über die berichtet wird. Sie wird in der Regel im vierten Semester geschrieben.
Eine Liste aktuell angebotener Masterarbeitsthemen für den Masterstudiengang Psychologie findest du in dem regelmäßig aktualisierten Moodle-Kurs Abschlussarbeiten Studiengänge Psychologie. Bei Interesse an einem der Themen nimm bitte Kontakt mit dem genannten Ansprechpartner auf. In diesem Moodle-Kurs listen alle Professuren des Instituts für Psychologie ihre aktuell verfügbaren Masterarbeits-Themen auf. Diese Masterarbeiten können ausschließlich von Studierenden des Masterstudiums Psychologie bearbeitet werden. Studierende anderer Studiengänge wenden sich bitte direkt an die Dozierenden.
Folgende Regeln gelten für den Bewerbungsprozess:
- Du kannst dich jederzeit für ein Thema bzw. für einen Platz bei einer Lehrperson bewerben, um die Arbeit an ihrer Abschlussarbeit zu beginnen
- Du darfst dich zu einer Zeit aber nur für ein Abschlussarbeitsthema bewerben, also nur eine Lehrperson kontaktieren
- Die jeweilige Betreuungsperson wird innerhalb von ca. einer Woche antworten. Wenn du eine Zusage erhältst, hast du den Platz
- Wenn du eine Absage erhältst, bewirb dich bei deiner zweiten Wahl. Achte hierbei darauf, dass dein neu angefragtes Thema nicht bereits als "vergeben" markiert wurde
- Wenn du in der Regelstudienzeit studieren willst, solltest du dich bis spätestens zum 15.07. in ihrem 3/4 Semester für ein Thema angemeldet haben
Zulassung: Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 60 LP nachweisen kann. Bitte reiche den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit zusammen mit der Bestätigung der Erstgutachterin/des Erstgutachters beim Prüfungsamt Psychologie ein. Der Antrag sollte 1-2 Wochen vor dem geplanten Bearbeitungsbeginn gestellt werden. Plane den Bearbeitungszeitraum grundsätzlich so, dass das Ende der Bearbeitungsfrist auf einen Öffnungstag des Prüfungsamts fällt. Damit ist gewährleistet, dass du bis zum letzten Tag deiner Frist die Möglichkeit hast deine Arbeit im Prüfungsamt abgeben zu können. Wird nach der Zulassung das Thema der Masterarbeit nochmal verändert, muss eine Zustimmungserklärung der Erstgutachterin/ des Erstgutachters eingereicht werden (dies sollte bereits vor Abgabe der Arbeit erfolgen!).
Zeit und Umfang: Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten (inkl. Literaturverzeichnis, exkl. Anhang) in der Regel nicht überschreiten. Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Gemäß §11, Abs. 7 der Fachprüfungsordnung ist die Masterarbeit fristgemäß bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle zweifach in gedruckter Ausfertigung und zweifach in digitaler Form (auf einem mit Matrikelnummer und Namen beschrifteten digitalen Speichermedium ohne Passwortschutz) abzuliefern. Bei der digitalen Form soll eine weitere identische digitale Version der Abschlussarbeit eingereicht werden, die ausschließlich den Text der Arbeit beinhaltet. Das heißt, es soll ein zweites PDF auf dem Speichermedium sein, dass nur den Text beinhaltet (Zusammenfassung, Einleitung, Methoden Ergebnisse, Diskussion), also ohne Deckblatt, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Plagiatserklärung.
Selbständigkeitserklärung: Der Arbeit ist folgende vollständig ausgefüllte, unterschriebene und datierte schriftliche Versicherung als letzte Seite beizufügen: Selbständigkeitserklärung
Nicht verwendete Programme sind mit einer „0“ (Nicht verwendet) zu bestätigen! Die Whitelist dient nur zur Information und muss nicht mit abgedruckt werden.
Gutachter*innen: Der Prüfling kann eine Erst- und eine Zweitgutachterin bzw. einen Erst- und einen Zweitgutachter vorschlagen. Die Zweitgutachterin bzw. der Zweitgutachter kann Mitglied eines Instituts für Psychologie einer anderen Universität sein.
Weitere Informationen findest du in der Prüfungsordnung. Diese und weitere Formulare findest du hier.