Arbeitszeitformen
An der Universität Siegen fördern verschiedene Arbeitszeitmodelle die Vereinbarkeit von familiären Aufgaben und beruflichen Verpflichtungen.
Bereits seit März 2009 ist es den wissenschaftlichen als auch den nichtwissenschaftlichen Beschäftigten möglich, einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause zu erbringen.
Diese Maßnahme zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen wurde im Zuge der Auditierung der Universität als familiengerechte Hochschule umgesetzt. Die Rahmenbedingungen zur ehemals alternierenden Telearbeit werden nun ab sofort von den neuen Rahmenvereinbarung für flexibles Arbeiten abgelöst.
Mit der Rückkehr in den Alltagsbetrieb können künftig alle Beschäftigten, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (z. B. geeignete Tätigkeiten) nun auch ohne Angabe von Gründen flexibel arbeiten, sei es regelmäßig und abwechselnd im Homeoffice bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit oder situativ, je nach Anlass an bis zu 30 Tagen im Jahr. Das gilt selbstverständlich auch für die Verlängerung von bereits bestehenden Vereinbarungen. Anträge können gestellt werden, sobald der Zeitpunkt zum Start in den Alltagsbetrieb bekannt ist.
Mit der neuen Regelung folgt die Universität dem eigenen Anspruch und gemeinsamen Anliegen für:
- mehr Selbstverantwortung,
- die Ermöglichung situationsgerechter Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsorganisation,
- ein besseres Zusammenspiel von beruflichem Engagement und individueller Lebensführung und damit
- eine flexiblere Arbeitswelt, die transparente Voraussetzungen für eine vielseitige Kultur der Führung und Zusammenarbeit schafft
Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen
Für die Bearbeitung der Anträge auf flexibles Arbeiten ist die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter*in des Personaldezernats zuständig.
Abt. 4.2, Zuständigkeit für beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren
Abt. 4.3, Zuständigkeit für wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte
Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende
Bei Beratungsbedarf können Sie sich beim Familienservicebüro und/oder bei dem jeweils zuständigen Personalrat melden:
Personalrat für wissenschaftliches Personal
Beschäftigte in Technik und Verwaltung haben an der Universität Siegen die Möglichkeit an der "Gleitenden Arbeitszeit" teilzunehmen und somit ihre Arbeitszeit flexibel im Sinne der Vereinbarkeit zu gestalten. Im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung können Beschäftigte innerhalb eines Zeitraums von 7:00 bis 19:30 Uhr über den Dienstbeginn und das Dienstende selbst bestimmen.
Für die Erfassung der Arbeitszeit werden Zeiterfassungsgeräte verwendet, die eigenhändig von den Beschäftigten bedient werden.
Näheres können Sie der „Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit“ entnehmen.
Flexible Arbeitszeit (ohne "Gleitende Arbeitszeit")
Im wissenschaftlichen Bereich, sowie in vereinzelten Bereichen der Universität Siegen, gilt die „Dienstvereinbarung zur Ausgestaltung der gleitenden Arbeitszeit“ nicht. Jedoch wird auch hier üblicherweise großen Wert darauf gelegt, dass die individuellen Abstimmungen bezüglich der Arbeitszeit ein hohes Maß an persönlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestatten.
Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen
Zuständig für die Zeiterfassung, die Zeitkorrektur und die Überprüfung der Einhaltung der persönlichen Arbeitszeiten im Rahmen der "Gleitenden Arbeitszeit" ist das Dezernat 4.
Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende
Beschäftigte an der Universität Siegen können aus familiären oder anderen Gründen ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringern.
Hinsichtlich der individuellen Gestaltung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses gibt es vielfältige Varianten, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Dabei sind sowohl die persönliche Situation der/des Beschäftigten, wie auch die dienstlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit wird bei jedem Teilzeitmodell ganz individuell vereinbart.
Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung ist sehr sinnvoll, da so der Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit nach der Befristung wieder eintritt. Dies setzt der TV-L (§11 TV-L) bereits voraus.
Ansprechpartner*innen an der Universität Siegen
Für die Bearbeitung der Anträge auf Teilzeit ist die/der für Sie zuständige Sachbearbeiter*in des Personaldezernats zuständig.
Abt. 4.2, Zuständigkeit für beamtetes Personal, Professorinnen und Professoren
Abt. 4.3, Zuständigkeit für wissenschaftliches Personal, Hilfskräfte, Lehrbeauftragte
Abt. 4.4, Zuständigkeit für Personal in Technik und Verwaltung und Auszubildende
Bei Beratungsbedarf können Sie sich bei dem jeweils zuständigen Personalrat melden:
Personalrat für wissenschaftliches Personal