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Übergang Bachelor zu Master DEWR

Studierende, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht das Bachelor-Zeugnis erhalten haben, können sich unter Vorlage der vorläufigen Leistungsübersicht des Prüfungsamtes bewerben. Nach Zulassung und Einschreibung musst du das Bachelorzeugnis bis spätestens Ende November dem Prüfungsamt der Fakultät III vorlegen, um eine rückwirkende Exmatrikulation zu vermeiden.

Du kannst bereits Leistungen im Umfang von bis zu 30 Leistungspunkte für das Masterstudium während des Bachelors erbringen. Hierfür musst du einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsamt stellen, damit die Prüfung in einem späteren Masterstudium mit der erzielten Note anerkannt wird; dies gilt auch im Falle einer nicht zufriedenstellenden Note oder eines Fehlversuches. Ist der Antrag nicht gestellt worden, dann kann später eine Anerkennung der bestandenen Prüfung nicht erfolgen; Ein Fehlversuch wird dann auch nicht gezählt. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Prüfungsamtes.

Ebenso kannst du bereits Masterseminarleistungen erbringen. Da an diese höhere Anforderungen gestellt werden als im Bachelorstudium, solltest du dich vorab mit dem Lehrenden darüber abstimmen, dass du als Bachelorstudierender eine Masterseminarleistung erbringen möchten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten wie die Zeit bis zum Start des Masters im Wintersemester überbrückt werden kann:

  • Praktikum für den Master vorziehen.
  • Leistungen aus dem Master im Umfang von bis zu 30 Leistungspunkten vorziehen. Hierfür muss aber noch eine Prüfungsleistung aus dem Bachelor offen sein. Am besten eignet sich hier der Praktikumsbericht.
  • Vorziehen von Masterleistungen im Umfang von mindestens 24 Leistungspunkten und Einstieg in den Master im Sommersemester. Auch hierfür muss aber noch eine Prüfungsleistung aus dem Bachelor offen sein